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Allgemeine Hinweise Wimmers Innenausbau GmbH – Mönchengladbach Stand: 01.07.2023

Fenster Denkmalschutzanforderungen: Anforderungen an eventuelle denkmalschutzrechtliche Auflagen, wurden unsererseits nicht berücksichtigt oder überprüft. Wir bitten zu beachten, dass die angebotenen Leistungen, vor Baubeginn, bauseitig mit der Denkmalschutzbehörde abzuklären und genehmigen zu lassen sind. Baukörperanschluss: entnehmen Sie bitte dem Angebot. Uw-Wert : Der Uw-Wert der Elemente, bezogen auf das Referenzmaß von 1230 x 1480mm (bzw. wahlweise Referenzgröße von 1480 x 2180mm bei Gesamtfläche > 2,3m²), liegt bei 1,3 W/m²k, der Ud-Wert bezogen auf das Referenzmaß 1230 x 2180mm (bzw. wahlweise Referenzgröße von 2000 x 2180mm bei Gesamtfläche > 3,6m²), bei 1,7W/m²k Eventuell notwendige Anforderungen an die DIN 18008-4, Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen, wurden unsererseits nicht berücksichtigt. Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 und DIN 18024-18025 : Die Schwellenausbildung bei bodentiefen Elementen muss so ausgeführt werden, dass die Abdichtung gegen Wasserbeanspruchung aus Oberflächen-,Spritz-,Sickerwasser und/oder Schmelzwasser im Endzustand, die Anschlusshöhe an das Elemente von der wasserführenden Ebene, 150mm nicht unterschreitet. Eine Verringerung der Anschlusshöhe ist möglich, wenn bedingt durch die örtlichen Verhältnisse zu jeder Zeit ein einwandfreier Wasserablauf im Türbereich sichergestellt ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich im unmittelbaren Türbereich Terrassenabläufe oder andere Entwässerungsmöglichkeiten befinden. In solchen Fällen sollte die Anschlusshöhe jedoch 50mm nicht unterschreiten. Zudem sollte in unmittelbarem Türbereich eine Überdachung angeordnet werden. Untere äußere Anschlüsse bei raumhohen Elementen müssen bauseitig durch einen Dachdecker ausgeführt werden und sind nicht in unserem Leistungsumfang enthalten. Innere sowie äußere Fensterbänke sind in den Einheitspreisen nicht enthalten. Wir gehen davon aus, mit den Elementen frei zugänglich zu den jeweiligen Rohbauöffnungen zu gelangen. Eventuelle Kosten für einen notwendigen Gerüstrückbau, Kran oder erschwerte Montagekosten, sind in den Einheitspreisen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind Kosten für eine eventuelle notwendige Gerüststellung. - Grundsätzlich sind in den Einheitspreisen KEINE Kosten für die Stellung eines Gerüstes enthalten. - Bei der Kalkulation sind wir von einer Abwicklung in einem Bauabschnitt ausgegangen Durch den Einbau moderner Fenster und Außentüren, wird neben der Wärmedämmung, auch die übrige energetische Qualität der Gebäudehülle durch die Verringerung früher vorhandener Undichtheiten, deutlich verbessert und es ergeben sich deshalb unter Umständen zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes, auch nach der Bauphase im Neubau sowie bei der Sanierung im Bestand. Deshalb muss für jeden Neubau sowie bei umfangreichen Sanierungen von Altbauten ein genormtes Lüftungskonzept erstellt werden. Bei Altbauten ist ein Lüftungskonzept 2 notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet wird. Die im Mai 2009 neu erschienene Norm DIN 1946 Teil 6 : "Lüftung von Wohnungen" beschreibt die Notwendigkeit der Erstellung eines Lüftungskonzeptes durch einen Fachplaner. Diese Aufgabe kann seitens der Firma Wimmers Innenausbau GmbH nicht übernommen werden. Wir weisen somit ausdrücklich darauf hin, dass unabdingbar während der Planungsphase bauseitig durch den Kunden ein externer Experte, z.B. Gebäudeenergieberater oder Bauphysiker zur Planung eines Lüftungskonzeptes eingeschaltet werden muss. Wartung: Wir empfehlen in jedem Fall, den zusätzlichen Abschluss eine Wartungsvertrages. Umfang, zeitliche Intervalle sowie Kosten, richten sich individuell nach dem jeweiligen Bauprojekt. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass ohne den Abschluss eines Wartungsvertrages, Einstellarbeiten sowie ölen und fetten der Beschläge innerhalb der Gewährleistungszeit, kostenpflichtig sind. Einstellarbeiten aufgrund von Fehlbedienungen sind generell kostenpflichtig. Verglasung: Ein Hitzestau durch unsachgemäßes Abdecken, Bekleben und Anstreichen der Scheiben oder durch lagern von Teilen direkt vor oder hinter den Scheiben, ist unbedingt zu vermeiden, denn er führt zu thermischen Glasbrüchen. Dies fällt nicht unter die Gewährleistungspflicht. Ebenso kann unsererseits keine Gewährleistung für thermische Glasbrüche aufgrund von Schlagschattenbildung übernommen werden. Bei Isolierglaseinheiten mit eingebauten Sprossen im Scheibenzwischenraum können unter ungünstigen Umgebungsbedingungen Klappergeräusche entstehen. Diese stellen generell keinen Reklamationsgrund dar. Auswirkungen von temperaturbedingten Längenveränderungen bei Sprossen im Scheibenzwischenraum können grundsätzlich nicht vermieden werden. Aufgrund einer durch die Beschichtung erhöhten thermischen Beanspruchung der mittleren Scheibe bei 3 Scheiben Isolierverglasungen, kann es zu thermischen Glasrissen kommen. Wir empfehlen deshalb den Einsatz von ESG. Die Ausführung in ESG stellt eine aufpreispflichtige Zusatzleistung dar, welche gesondert bestellt und im Angebot ausgewiesen werden muss. Die technische Entwicklung der Gläser ist in den letzten Jahren erheblich fortgeschritten. Dazu beigetragen haben insbesondere höchste Anforderungen an den Wärmeschutz, z. B. durch die Verordnungen zur Energieeinsparung (EnEV) und an den Sonnenschutz/Sommerlicher Wärmeschutz. Dadurch wurde der Einsatz technisch bedingter Beschichtungen auf Glas unentbehrlich, was das optische Aussehen der Gläser ändern und zu unterschiedlichen Farbeindrücken führen kann. Dies ist von besonderer Bedeutung bei einem späteren Austausch von Isolierverglasung in der Betrachtung zu den verbleibenden Bestandsscheiben. Bei einer Sandstrahlung von Scheiben (Satinato), ist eine Wolkenbildung möglich, die bei jeglicher Hinterleuchtung der Scheibe sichtbar wird. Ferner wird bei einem eventuell später notwendigen Austausch der Scheibe, ein farblicher Unterschied zu den Bestandsscheiben auftreten. Dies ist technisch nicht zu beeinflussen und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Rollladen Allgemein: Tauwasser und Eis an Rollläden können den Naturgesetzen folgend, zum Anfrieren des RollladenBehanges führen. Bitte nicht mit Gewalt bedienen. Elektrische Antriebe und automatische Steuerungen müssen bei diesen Witterungsbedingungen abgeschaltet werden, um einen Schaden 3 abzuwenden. Schäden durch sowie unsachgemäße Bedienung, unterliegen nicht unserer Gewährleistungsverpflichtung.